Juristische Hausverwaltung

- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben
- Beauftragung von Räumungsklagen und Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
- Meldungen in Schadensfällen an die Versicherung
- Erstellung von Hausordnungen und Überwachung der Einhaltung
- Durchführung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Mietern
- Durchsetzen von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
Wichtiger Hinweis: Die Bröker Hausverwaltungen führt keinerlei Rechtsberatung durch sondern tritt ausschließlich als Verwalter im Namen und Auftrag der Hauseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf. Diese Aufgaben ergeben sich u.a. aus § 27 und § 28 des WEG.