Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben
Beauftragung von Räumungsklagen und Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
Meldungen in Schadensfällen an die Versicherung
Erstellung von Hausordnungen und Überwachung der Einhaltung
Durchführung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Mietern
Durchsetzen von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
Wichtiger Hinweis: Die Bröker Hausverwaltungen führt keinerlei Rechtsberatung durch sondern tritt ausschließlich als Verwalter im Namen und Auftrag der Hauseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf. Diese Aufgaben ergeben sich u.a. aus § 27 und § 28 des WEG.