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Juristische Hausverwaltung

  • Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben
  • Beauftragung von Räumungsklagen und Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
  • Meldungen in Schadensfällen an die Versicherung
  • Erstellung von Hausordnungen und Überwachung der Einhaltung
  • Durchführung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Mietern
  • Durchsetzen von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen


Wichtiger Hinweis: Die Bröker Hausverwaltungen führt keinerlei Rechtsberatung durch sondern tritt ausschließlich als Verwalter im Namen und Auftrag der Hauseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf. Diese Aufgaben ergeben sich u.a. aus § 27 und § 28 des WEG.